- ius primae noctis
- ius primae noctis(Recht der ersten Nacht): im Mittelalter das Recht des Grundherrn (Feudalherrn) auf Sexualität mit einer leibeigenen Frau in deren Brautnacht und damit auf deren Entjungferung. In welchem Ausmaß dieses Recht, das im Grunde das Recht auf Vergewaltigung ist, ausgeübt wurde, ist umstritten. Unbestritten ist, dass der Grundherr das Recht hatte, seine Einwilligung zur Heirat der unfreien Frau zu erteilen und dafür eine Abgabe zu erheben. Man kann dann das ius primae noctis auch so verstehen: Der Bräutigam erkaufte sich durch die Zahlung eines vom Grundherrn festgesetzten Betrags von diesem das Recht, mit seiner Frau die Hochzeitsnacht zu verbringen.In jedem Fall zeigt sich hier, am Beispiel der Sexualität, die Verfügungsgewalt von Menschen über Menschen im mittelalterlichen Feudalsystem. Die Rolle der Frau betreffend zeigt das ius primae noctis, dass durch die Gleichsetzung der Frau mit Besitz die Frau als käufliche Ware behandelt wurde, ohne über sich selbst bestimmen zu können; der Mann verfügte über sie und machte sie zum Objekt seiner Wünsche.
Universal-Lexikon. 2012.